Rauchverbot jetzt?!

Auf mögliche Hindernisse bzw. ungeklärte Details am Weg zu einer raschen Umsetzung des Rauchverbots in der Gastronomie haben Gesundheitsexperten aus Graz am Mittwoch aufmerksam gemacht. So berge etwa ein Abwarten des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Verzögerungsrisiken der Umsetzung. Und: Je später die Umsetzungsfrist angesetzt werde, desto stärker seien auch die gesundheitsschädigenden Folgen.

Um das Rauchverbot noch vor der Nationalratswahl zu beschließen, sei ein Zeitplan nötig, schrieb der Grazer Allgemeinmediziner und Gesundheitswissenschafter Florian Stigler am Mittwoch. Der Gesetzesantrag müsste am 26. Juni im parlamentarischen Gesundheitsausschuss besprochen und in der Nationalratssitzung Anfang Juli beschlossen werden. Damit würde sich ein Beschluss vor der Wahl zeitlich ausgehen. Das Abwarten des Urteils des Verfassungsgerichtshofs berge hingegen Risiken. Der Verfassungsgerichtshof tage seit Dienstag wieder, eine Entscheidung zum Rauchverbot könnte daher „jederzeit oder erst gegen Ende der Session am 29. Juni – drei Tage nach dem Gesundheitsausschuss – verkündet werden“, betonte Stigler. „Wir hoffen natürlich, dass dieses wichtige Detail bedacht wurde.“ 

Eine Schwierigkeit sehen die Mediziner außerdem in der Ansetzung der Umsetzungsfrist liegen. Es gebe den Vorschlag, das Rauchverbot mit dem 1. September 2019 in Kraft treten zu lassen, oder erst mit 1. Jänner 2020. Hier müsse bedacht werden, dass „jede Verzögerung gesundheitliche Auswirkungen“ habe. Laut einer von Grazer Wissenschaftern durchgeführten Gesundheitsfolgenabschätzung zu den Effekten der rauchfreien Gastronomie und einer Hochrechnung von Ergebnissen internationaler Studien auf Österreich führe jeder Monat Verzögerung zu 2.700 – vermeidbaren – Krankenhausaufnahmen, davon 582 infolge von Herzinfarkten und Schlaganfällen.

Einen weiteren zu berücksichtigenden Faktor stellt für die Experten die Wirtschaftskammer dar. Ihre Meinung zum Rauchverbot scheine gespalten zu sein. Die Wirtschaftskammer Vorarlberg sei etwa „auf ein generelles Rauchverbot gut vorbereitet“. Die Wirtschaftskammer Kärnten meine, es „versetzt die Kärntner Gastronomie nicht in große Aufregung“. Die Wirtschaftskammer Österreich fordere aber nicht nur Rechtssicherheit, sondern bitte auch um Kompensationszahlungen durch die Steuerzahler, kritisierten die Mediziner. Unklar sei, warum solche Zahlungen bei der geplanten Umsetzung ab 1. Mai 2018 nicht notwendig gewesen seien, jetzt aber schon. Die Experten gehen weiterhin davon aus, „dass die österreichische Politik geschickt genug ist, den Stolpersteinen auszuweichen und das Rauchverbot wie angekündigt Anfang Juli zu beschließen und ehestmöglich umzusetzen“.