Impfstatusabfrage in Deutschland umstritten

In der Debatte über eine mögliche Impfstatusabfrage unter Beschäftigten in Deutschland haben Arbeitgebervertreter klare Ansagen der Regierung gefordert. Bei Vertretern der Arbeitnehmerseite löste ein entsprechender Vorstoß für eine Auskunftspflicht dagegen Kritik aus.

Thilo Brodtmann, Hauptgeschäftsführer beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), forderte die Regierung zum Handeln auf: „Eine Antwort auf die Frage, ob Beschäftigte ihrem Arbeitgeber über ihren Impfstatus Auskunft geben müssen, ist überfällig.“ Er sprach sich für eine solche Auskunftspflicht aus.

Gewerkschaftsbund: „No-Go“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht das anders: Die Forderung sei ein „No-Go“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren.“

Der deutsche Arbeitsminister Hubertus Heil lehnt ein Recht zur Abfrage zwar nicht grundsätzlich ab, sieht sie aber skeptisch. Die Frage sei, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Regelung umgesetzt werden könnte, sagte der SPD-Politiker im rbb-Inforadio.

Der Arbeitsschutz gebe das wegen der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht her. „Aber wenn Jens Spahn einen konkreten Gesetzesvorschlag für das Infektionsschutzgesetz macht, dann kann ich mir das angucken.“

Spahn hin- und hergerissen

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte in der ARD-Sendung „Hart aber fair“ gesagt, er sei gerade hin- und hergerissen, ob man das Gesetz ändern solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürften. Er tendiere in der Frage „zunehmend zu ja“.

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Rainer Dulger, hatte zuvor gesagt: „Unternehmen und Betriebe brauchen jetzt eine klare Ansage, dass sie den Impfstatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen, um die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller ihrer beschäftigten Mitarbeiter sicherzustellen.“