Arbeitsinspektion berät zu COVID 19

Auch in Betrieben kann es zu COVID-19-Clusterbildungen kommen, und es besteht ein präventiver Handlungsbedarf betreffend betrieblicher Schutzmaßnahmen. Gerade dort, wo viele Menschen miteinander arbeiten, ist besondere Vorsicht geboten. Die Arbeitsinspektion bot ihre Expertise zur betrieblichen Prävention dabei den Unternehmen bei der Umsetzung der allgemeinen Gesundheitsschutzmaßnahmen als Unterstützung an.

COVID-19 im Fokus
Im Rahmen dieses Schwerpunktes wurden 1.010 Betriebe aus verschiedenen Wirtschaftsklassen (vor allem: Lebensmittel- und Getränkeherstellung, Abfallbeseitigung, Großhandel, Einzelhandel, Lagerei, Postdienste, Verlagswesen, Callcenter) besucht. Die Inhalte der Beratungsoffensive drehten sich neben den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln vor allem um die Lüftung von Arbeitsräumen, die Notfallplanung, den Umgang mit Gemeinschaftsunterkünften und um Personaltransporte. Im Fokus waren auch die Unterweisung und Information der Belegschaft sowie überlassener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ergebnisse
In 808 von 1.010 der beratenen Betriebe (80 %) wurden gar keine unmittelbaren Verbesserungspotenziale erkannt, der jeweilige Betrieb hat also durchwegs geeignete Maßnahmen in den einzelnen Themenbereichen ergriffen. Verbesserungspotenziale, welche sich gleichartig bei verschiedenen Unternehmen zeigten, bildeten die Ausnahme. Zumeist handelte es sich dabei um die Einhaltung des Mindestabstands in Zonen außerhalb des Kernarbeitsbereiches (Raucherbereiche, bei der Stechuhr, Begegnungszonen mit Externen). Insgesamt wurde der Beratungsschwerpunkt COVID-19 von den Betrieben sehr gut angenommen. In vielen Betrieben sind gute Lösungen erarbeitet worden, um die Ansteckungsgefahr von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern minimieren zu können.

Gute Lösungen waren zum Beispiel:

  • In einem Unternehmen wurden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Haken aus Kunststoff zum kontaktlosen Öffnen der Türschnallen angefertigt.
  • An Industriearbeitsplätzen wurden Trennelemente aus Folien angebracht. Sie grenzen Arbeitsplätze voneinander ab, lassen sich bei Bedarf aber auch schnell versetzen.
  • Der Abstand zu anderen Arbeitsplätzen war immer ein Thema. Manchmal wurde der Mindestabstand durch im Unternehmen gebräuchliche Gebinde erklärt und dargestellt.
  • Freiwillige Beschränkung der maximal zulässigen Personenanzahl im Aufzug.

Der vollständige Bericht ist auf der Website der Arbeitsinspektion www.arbeitsinspektion.gv.at nachzulesen.